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   VG Magdeburg, 20.10.2021 - 5 B 176/21 MD   

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VG Magdeburg, 20.10.2021 - 5 B 176/21 MD (https://dejure.org/2021,52244)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.10.2021 - 5 B 176/21 MD (https://dejure.org/2021,52244)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 5 B 176/21 MD (https://dejure.org/2021,52244)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2021 - 5 B 176/21
    Die Aktualität dienstlicher Beurteilungen bemisst sich dabei nach dem verstrichenen Zeitraum zwischen ihrer Erstellung (bei Anlassbeurteilungen) bzw. dem Beurteilungsstichtag (bei Regelbeurteilungen) und dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 33, m. w. N.).

    Eine Regelbeurteilung ist grundsätzlich hinreichend aktuell, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt (so: BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019, a. a. O., Rn. 34 m. w. N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. April 2020 - 1 M 44/20 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2021 - 5 B 176/21
    Die Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich setzt aber voraus, dass diese zeitlich aktuell sind (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 34 m. w. N.; Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris Rn. 22 f.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2021 - 5 B 176/21
    Ein unterlegener Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2021 - 5 B 176/21
    Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG haben Beamte gegenüber ihrem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes einen Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl nach Maßgabe ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, juris Rn. 16), welcher dann verletzt ist, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer rechtswidrigen Ausübung von Ermessens- bzw. Beurteilungsspielräumen beruht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 M 216/06 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2021 - 5 B 176/21
    Die Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich setzt aber voraus, dass diese zeitlich aktuell sind (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 34 m. w. N.; Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris Rn. 22 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20

    Notwendigkeit der Aktualität von Regelbeurteilungen im Zeitpunkt der

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2021 - 5 B 176/21
    Eine Regelbeurteilung ist grundsätzlich hinreichend aktuell, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt (so: BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019, a. a. O., Rn. 34 m. w. N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. April 2020 - 1 M 44/20 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2021 - 5 B 176/21
    Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2021 - 5 B 176/21
    Hieraus ergibt sich ein Streitwert in Höhe von 32.033,04 Euro (6 x 5.338,84 Euro), welcher nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren zu halbieren ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 M 33/14 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2020 - 1 M 55/20

    Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2021 - 5 B 176/21
    Insbesondere ergibt sich eine solche Ausnahme nicht aus der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 27. Mai 2020 (- 1 M 55/20 -, juris), wonach es bei Richtern - anders als bei Beschäftigten oder Beamten - im Hinblick auf ihre durch Art. 97 Abs. 2 GG garantierte persönliche Unabhängigkeit einen Ausnahmefall darstellt, dass innerhalb des Regelbeurteilungszeitraumes von fünf Jahren eine Abordnung oder Versetzung mit damit einhergehendem Dienstpostenwechsel erfolgt und weiter aus der mit Art. 97 Abs. 1 GG überdies garantierten sachlichen Unabhängigkeit der Richter folgt, dass der Dienstherr einen im Verhältnis zu Beamten längeren Beurteilungsrhythmus vorgeben kann, um die Belange der rechtsprechenden Tätigkeit der Richter möglichst geringfügig zu bewähren (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Mai 2020, a.a.O., Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2021 - 5 B 176/21
    Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG haben Beamte gegenüber ihrem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes einen Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl nach Maßgabe ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, juris Rn. 16), welcher dann verletzt ist, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer rechtswidrigen Ausübung von Ermessens- bzw. Beurteilungsspielräumen beruht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 M 216/06 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
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